
Die Aufgaben des Stadtverbandes
Der Stadtverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.
Seine Hauptaufgaben liegen in der Übernahme von Kleingartenpachtland als Zwischenpächter zwischen der Stadt Nürnberg und den einzelnen Pächtern, der Weiterverpachtung und Beaufsichtigung des Pachtlandes im Sinne des Bundeskleingartengesetzes und des mit der Stadt Nürnberg abgeschlossenen Zwischenpachtvertrages gem §4 Abs. 2 Bundeskleigartengesetz (Generalpachtvertrag) sowie in der Erhaltung sozialer Pachtpreise, um allen Bevölkerungsschichten die Erpachtung eines Kleingartens zu ermöglichen. Der Verband ist der „Dachverband“ aller Kleingartenvereine. Er ist der Vertragspartner, wenn es um die Übernahme eines Gartens geht: der Unterpachtvertrag besteht zwischen dem Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e.V. und dem jeweiligen Pächter.
Der Verband vertritt die Interessen der MItglieder bzw. Vereine gegenüber der Stadt Nürnberg, er ist Mitgliedsorgan im Landesverband der Bayerischen Kleingärtner und beim Bundesverband.
Der Stadtverband besteht aus den ehrenamtlichen, gewählten Vorstandsmitgliedern und den fest angestellten Mitarbeitern.
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